Personenschutz-Pakete
Für eine sichere Finanzierung & uneingeschränkte Mobilität
Weil das Leben nicht immer nach Plan verläuft ...
Unvorhergesehene Ereignisse wie Ableben, längere Krankheit oder Arbeitslosigkeit können das Haushaltsbudget schnell sprengen und somit die Fortsetzung Ihrer Zahlunsgverpflichtungen (Finanzierungsrate) gefährden bzw. unangenehme Folgen für Ihre Hinterbliebenen haben.
... Absicherung für Ihre Kfz-Finanzierung
Mit unseren Personenschutz-Paketen müssen Sie sich bei Ihrer Autofinanzierung keine Sorgen mehr machen! Egal, ob Kredit oder Leasing – wir übernehmen die fälligen Finanzierungsraten bzw. den offenen Finanzierungssaldo für Sie.
Was das für Sie bedeutet
Im Ablebensfall wird die Restschuld¹ inkl. Restwert² zur Gänze bis max. € 50.000 beglichen. Werden Sie durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig (auch berufs- oder erwerbsunfähig) bzw. unverschuldet arbeitslos³, übernehmen wir Ihre monatliche Finanzierungsrate bis max. € 1.500 monatlich⁴.
Ihre Vorteile
- Absicherung einer möglichen Restschuld im Ablebensfall > es entstehen somit keine offenen Forderungen an Ihre Hinterbliebenen
- Schutz vor möglichen Zahlungsschwierigkeiten
- Absicherung Ihrer monatlichen Finanzierungsrate bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Berufs und Erwerbsunfähigkeit) und Arbeitslosigkeit
- Ihre Mobilität ist gesichert -> Ihr Lebensstandard bleibt aufrecht
- Keine Gesundheitsprüfung vorab
- Vorerkrankungen sind grundsätzlich versicherbar
- Die Prämie ist fair und altersneutral und wird je nach Laufzeit und Finanzierungsrate berechnet
- Bei wiederholter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit besteht die Möglichkeit erneuter Leistung
Welche Leistungen bekommen Sie?
Sofern die Voraussetzungen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere die Warte- und Karenzzeiten) erfüllt sind:
Bei Ableben
12/24-Regel* / Leistung: Einmalige Übernahme der Restschuld**
Bei Arbeitsunfähigkeit
12/24-Regel* / 3 Monate Karenzzeit*** / Leistung: Übernahme der mtl. Finanzierungsrae bis max. Finanzierungsvertrags-Ende
Bei Arbeitslosigkeit
6 Monate Wartezeit **** / 3 Monate Karenzzeit *** / Leistung: Übernahme der mtl. Finanzierungsrate bis max. 12 Monate
1 offener Finanzierungssaldo zum Ablebenszeitpunkt
2 falls Schlussrate vereinbart
3 Kündigung durch den Arbeitgeber, einvernehmliche Auflösung durch den Arbeitgeber
4 bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate lang, bei Arbeitsunfähigkeit max. zum Ende des Finanzierungsvertrages
* 12/24-Regel (Arbeitsunfähigkeit / Ableben): Bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, die 12 Monate vor Abschluss des Versicherungsvertrages behandelt oder beraten wurden, sind erst nach Ablauf von 24 Monaten versichert.
** offener Finanzierungssaldo zum Ablebenszeitpunkt
*** Karenzzeit: Zeitraum, der bei Eintritt eines Schadenfalls verstreichen muss, bevor erstmalig eine Leistung erbracht wird.
**** Wartezeit (Arbeitslosigkeit): Zeitraum, der nach Abschluss des Versicherungsvertrages verstreichen muss, bis Versicherungsschutz besteht.